Baustein 1: Grundlagenwissen - Erlasse/Gesetze

1.1. Erlasse/Gesetze

A Thematischer Überblick

Gesetzliche Grundlagen für Ganztagsschulen in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es grundsätzlich zwei Organisationsformen an Ganztagsschulen:

An den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich nimmt nur ein Teil ihrer Schüler*innen an den außerunterrichtlichen Angeboten teil. Die Anmeldung ist aber für ein Schuljahr bindend und verpflichtet i.d.R. zur täglichen und regelmäßigen Teilnahme an diesen Angeboten.

In gebundenen Ganztagsschulen der Sekundarstufe I (drei „lange“ Tage Ganztag pro Woche bzw. vier in erweitert gebundener Form) nehmen dagegen alle Schüler*innen der Schule regelmäßig und verpflichtend an den Ganztagsangeboten im vorgesehenen Zeitrahmen teil.

Die zentrale Grundlage der Ganztagsschulen in NRW ist die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe, gemeinwohlorientierten Institutionen und Organisationen aus Kultur und Sport, Wirtschaft und Handwerk sowie weiteren außerschulischen Partnern. Die Beteiligung von gewinnorientierten Trägern und kommerziellen Nachhilfeinstituten ist dagegen unzulässig. (vgl. MSB 2019, § 55).

Das Ziel des Landes NRW ist der Ausbau von Ganztagsschulen zu einem attraktiven, qualitativ hochwertigen und umfassenden örtlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf der Kinder und Jugendlichen sowie der Eltern orientiert. Eine flexible und bedarfsgerechte Mischung von verpflichtenden und freiwilligen Angeboten soll die individuelle ganzheitliche – also formale, non-formale und informelle – Bildung von Kindern und Jugendlichen und die Entwicklung ihrer Persönlichkeit sowie Kompetenzen sicherstellen. (vgl. MSW 2010, 1).

Zur weiteren Orientierung:

  • Weitere Angaben z.B. zu Aspekten wie Merkmalen von Ganztagsschulen, Zeitrahmen, Öffnungszeiten und Organisation sowie Personal finden sich im ‚Ganztagserlass‘ 12-63 Nr. 2.
  • Konkrete Hinweise zur Finanzierung finden sich im Erlass „Zuwendungen in offenen Ganztagsschulen“ zu BASS 11-02 Nr. 19 für die Primarstufe und für die Sekundarstufe I im Erlass „Geld oder Stelle“, BASS 11-02 Nr. 24.
  • Im Bereich "D Literatur/Linktipps" finden sich in der Liste die Verlinkungen zu allen weiteren für den Ganztag wichtigen, gesetzlichen Vorgaben.
  • Als eigener Bereich finden sich dort die für den Kinderschutz in der Ganztagsschule wichtigen gesetzlichen Vorgaben.

Einen tiefergehenden Überblick in der Fülle rechtlicher Vorschriften, die unmittelbar oder mittelbar den Ganztag betreffen, bietet die Seite ganz!recht auf der Homepage der SAG.

Die entsprechenden Vorgaben wurden weitestgehend mit Expert*innen der jeweiligen Bereiche abgestimmt und betreffen zentrale Bereiche wie Grundlagen, Organisation, Kooperation, Personal, Finanzen, Verpflegung, Aufsicht usw.

Literatur:

[1]     Bereinigt. Eingearbeitet: RdErl. v. 13.12.2018 (ABl. NRW. 01/19); RdErl. v. 16.02.2018 (ABl. NRW. 03/18 S. 37) RdErl. v. 09.03.2016 (ABl. NRW. 04/16 S. 38); RdErl. v. 15.01.2015 (ABl. NRW. S. 68)

C Materialien/Methoden

Kinderschutz

D Literatur/Linktipps


Kinderschutz in der (Ganztags-)Schule – Schutzaufträge