Landesförderung

Die Landesförderung zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich beträgt zurzeit: 

  • 615 Euro pro Kind pro Jahr und 0,2 Lehrerstellen für 25 Schüler
    (Förderschulen 1.230 Euro pro Kind pro Jahr und 0,2 Lehrerstellen für 12 Schüler), oder
  • 820 Euro pro Kind pro Jahr (bei Kapitalisierung von 0,1 Lehrerstellen) und 0,1 Lehrerstellen für 25 Schüler
    (Förderschulen 1.660 Euro (bei Kapitalisierung von 0,1 Lehrerstellen) und 0,1 Lehrerstellen für 12 Schüler)

Antragsverfahren:
Anträge zur Einrichtung von Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich sind über den Schulträger
zum 31.März des Jahres an die zuständige Bezirksregierung zu richten.

Antragsformulare (Stand: 01.2007):

  • Antrag auf Zuwendung bei der Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
  • Zwei Anlagen zum Antrag (nur bei Erstantragsstellung erforderlich):
    Schulträgerkonzept (Anlage A)
    Ganztagskonzept der Schule (Anlage B)
  • Zuwendungsbescheid zur Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschulen im Primarbereich
  • Verwendungsnachweis für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschulen im Primarbereich

Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit"

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ein Instrument zur Unterstützung von bedürftigen Kindern und Jugendlichen eingerichtet. Er umfasst pro Schuljahr ein Volumen von 10 Millionen Euro und soll ein Angebot sein, die Kommunen bei der wichtigen Aufgabe der Gewährleistung einer angemessenen und gesunden Verpflegung von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen.

Programm "Geld oder Stelle"

Anträge zum Programm "Geld oder Stelle" sind bis zum 31.3. eines Jahres für das kommende Schuljahr zu stellen. Eine Übersicht über die Finanzmittel des Landes zur Öffnung von Schule in offenen und gebundenen Ganztagsschulen sowie in Halbtagsschulen finden Sie [hier]. Weitere Informationen finden Sie unter www.schulministerium.nrw.de.