Fortbildung und Qualifizierung im Bereich der Offenen Ganztagsschule (OGS) – Förderung von Maßnahmen bei freien Trägern und den Jugendämtern in NRW

28.01.2019  |     

Fortbildung und Qualifizierung im Bereich der Offenen Ganztagsschule (OGS) – Förderung von Maßnahmen bei freien Trägern und den Jugendämtern in NRW


In den Jahren 2019 bis 2022 fördert das Land NRW die Durchführung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen der Weiterentwicklung der Qualität im außerunterrichtlichen Bereich der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS).

Antragsberechtigt sind grundsätzlich freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die auch Träger von außerunterrichtlichen Angeboten in der OGS sind. Daneben können auch die Jugendämter in NRW Anträge stellen.

Was auf welcher Grundlage gefördert werden kann, entnehmen Sie bitte diesen Fördergrundsätzen Qualifizierung OGS_Fördergrundsätze_2019 [Download PDF-Datei]

Zum Verfahren

Fördermittel zur Durchführung der Maßnahmen müssen schriftlich beantragt werden. Dazu verwenden Sie bitte diese Formulare: [Download Word-Datei]

Qualifizierung OGS_Antrag_2019

Qualifizierung OGS_Antrag_Anlage_2019

Den Antrag richten Sie bitte an die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ NRW. Dies kann nur auf elektronischem Weg per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen:

qualifizierung-ogs(at)ganztag-nrw.de

Im Falle eines positiven Bescheids, den Sie schriftlich erhalten, fordern Sie bei der Serviceagentur die Auszahlung der Mittel an. Dazu verwenden Sie bitte dieses Formular: [Download Word-Datei]

Qualifizierung OGS_Mittelabruf_2019

Nach Abschluss der Maßnahme ist die Verwendung der Fördermittel gegenüber der Serviceagentur schriftlich nachzuweisen.

Dazu verwenden Sie bitte dieses Formular: [Download Word-Datei]

Qualifizierung OGS_Verwendungsnachweis_2019

Für Fragen steht Ihnen die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ NRW zur Verfügung unter:

qualifizierung-ogs(at)ganztag-nrw.de.


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