Ganztagserlasse - Verlängerung der Förderrichtlinien, OGS-Fördersätze ab 1.2.2019, Erhöhung des Spielraums für Kapitalisierung in der Sek. I auf 60 %

19.12.2018  |     

Ganztagserlasse - Verlängerung der Förderrichtlinien, OGS-Fördersätze ab 1.2.2019, Erhöhung des Spielraums für Kapitalisierung in der Sek. I auf 60 %


Der Landtag hat mit seinem Beschluss über den Haushalt 2019 zusätzliche Mittel für weitere Plätze für die offene Ganztagsschule im Primarbereich beschlossen sowie die Fördersätze für die offene Ganztagsschule sowie für die pädagogische Übermittagsbetreuung / Ganztagsangebote erhöht.

Die Fördersätze für die OGS steigen zum 1.2.2019 für die grundständigen Plätze um 14 %, für die Plätze für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sowie neu zugewanderte Kinder um 3 %. Die jährliche zum 1.8. erfolgende Erhöhung um 3 % wird somit in beiden Fällen auf den 1.2.2019 vorgezogen. Die entsprechende Erhöhung durch die Schulträger erfolgt wie in den Vorjahren zum 1.8.2019. Die Zahl der OGS-Plätze wird zum Schuljahr 2019/2020 um 7.500 Plätze auf dann insgesamt 323.100 Plätze erhöht.

Darüber hinaus wird der Spielraum für die Finanzierung der Mitwirkung außerschulischer Träger im gebundenen Ganztag der Sekundarstufe I von etwa der Hälfte auf im Durchschnitt 60 % des Ganztagszuschlags erhöht. Um den Schulen die Möglichkeit zu geben, diesen neuen Spielraum zu nutzen, können die Anträge der Schulträger auch noch bis zum 31. März bei der Bezirksregierung eingereicht werden.

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