Ökologische Kinderrechte und Bildung für Nachhaltige Entwicklung

18.03.2022  |     

Ökologische Kinderrechte und Bildung für Nachhaltige Entwicklung

Landesprogramm Kinderrechteschulen NRW


Veranstaltung am 27.04.22, Räumlichkeiten der DASA Arbeitswelt Ausstellung in Dortmund

Ökologische Kinderrechte werden in der UN-Kinderrechtskonvention nicht in einem eigenen, spezifischen Artikel benannt. Denn: zum Zeitpunkt der Erarbeitung der UN-Kinderrechtskonvention hatte die Diskussion um Menschenrechte der „dritten Generation“ noch nicht stattgefunden.

Schulen im Landesprogramm Kinderrechte NRW wissen längst:
Kinderrechte und Klimagerechtigkeit sind eng ineinander verwoben. Deshalb müsssen die Rechte und das Wohl der Kinder miteinander in den Mittelpunkt ehrgeiziger und konkreter Umweltmaßnahmen und -politiken gestellt werden, einschließlich der Anerkennung eines Menschenrechts auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt.

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnis wird der Ausschuss für die Rechte des Kindes 2023 einen General Comment 26 zu Kinderrechten und Umwelt mit Fokus auf den Klimawandel herausgeben.

Auch der Orientierungsrahmen Globale Entwicklung erkennt nachhaltige Entwicklung als zukunftsfähige Entwicklung für alle an. Er wurde im Bewusstsein formuliert, dass eine zukunftsfähige Globalisierung nur unter den Zielvorstellungen nachhaltiger Entwicklung und einem neuen Wachstumsverst?ndnis gestaltet werden kann. Neben meist offensichtlichen Zusammenhängen, beispielsweise im Bereichen Gesundheit, Bildung oder Schutz vor Gewalt, haben Kinderrechte eine direkte Relevanz für die Erreichung aller Nachhaltigkeitsziele (SDGs) – nicht nur für jene, die explizit Kinder ansprechen. Jedes Entwicklungsziel steht in einem direkten Zusammenhang mit konkreten Verpflichtungen der UN-Kinderrechtskonvention – und umgekehrt.

Die UNESCO Roadmap 2030 „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ fokussiert deshalb auf transformative Bil-dung. Für die Institution Schule bedeutet dies die ganzheitliche Inblicknahme und sukzessive Transformation der Institution selbst. Mit dem sogenannten Whole School Approach werden die Nachhaltigkeitsthemen nicht nur fächerübergreifend als Wissen vermittelt oder in Projekten lösungsorientiert bearbeitet, sondern durch praktisches Handeln im gesamten Schulalltag umgesetzt.

In der Fachtagung wird vor diesem Hintergrund folgenden Fragen nachgegangen:

  • Was sind die ersten Schritte, um Schulen auf den Weg zu bringen?
  • Wie nehme ich die Schulgemeinschaft mit, begeistere Schüler:innen, Erziehungsberechtigte und Kollegen:innen?
  • Wie entwickeln wir den Unterricht weiter und stellen gleichzeitig die Anschlussfähigkeit an die curricularen Vorgaben sicher?
  • Wie kann Veränderung gestaltet werden, ohne die Mitgestaltenden zu überfordern?
  • Wie lassen sich lokale und kommunale Unterstützer gewinnen?

Die zentrale Frage lautet:
Wie gelingt es, Lernende zu transformativem Handeln zu befähigen?

Eine Antwort ist:
Bildungsinstitutionen müssen sich selbst zu Akteuren eines kinderrechtebasierten und ökologischen Handelns transformieren.

Der Whole School Approach stellt ein geeignetes Instrument dar, um die Lücke zwischen Wissen und wirkungsvollem Handeln zu schließen – gemäß dem Leitsatz:
Lernen, wie wir leben, und leben, was wir lernen!

Der Fachtag setzt Impulse für eine rechtebasierte und ökologische Transformation in den Schulen, zeigt Beispiele gelingender Praxis, sensibilisiert für globale Zusammenhänge und Gerechtigkeitsfragen und stellt diese in einen expliziten Zusammenhang mit einer ganzheitlichen Lehr- und Lernkultur. Eine kinderrechtebasierte und ökologisch orientierte Einflussnahme auf die institutionellen Strukturen ist ausdrücklich erwünscht.

Der Fachtag “ökologische Kinderrechte und Bildung für Nachhaltige Entwicklung“ ist eine landesweite zentrale Veranstaltung, die von Frau Ministerin Yvonne Gebauer eröffnet wird.

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