Bildungs-und Teilhabe Paket

Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder

Das „Bildungs- und Teilhabepaket" soll Kinder und Jugendliche mehr als bisher unterstützen: Es ist Teil einer Reform mehrerer Gesetze im Rahmen der so genannten „Hartz-IV-Reform", u.a. des Sozialgesetzbuches II (SGB II). Es ist das Ergebnis eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bund und Ländern. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte die bisherigen Leistungen für Kinder nach dem SGB II als willkürlich beanstandet.

Die Landesregierung hat unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) und unter Beteiligung mehrerer anderer Ressorts vorläufige Ausführungsbestimmungen erarbeitet. Ansprechbehörde sind in der Regel die Jobcenter der Kreise und kreisfreien Städte. Für den Personenkreis, der einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält, gelten ähnliche Verfahren.

Das „Bildungs- und Teilhabepaket" besteht aus sechs Komponenten:

  • Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten,
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
  • Schülerbeförderung,
  • schulische Angebote ergänzende Lernförderung,
  • Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und
  • Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Vereinsmitgliedschaften).

Bei den Leistungen handelt es sich um individuelle Rechtsansprüche.

  • Zur Arbeitshilfe "Bildungs- und Teilhabepaket" (5. Auflage, Stand: 01.08.2013) des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS), darin enthalten ist auch der
  • Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Zusatzfragebogen zur Lernförderung (s.S. 86-88) (doc-Datei)

Weitere Hilfen erhalten Sie bei Bedarf auch aus dem Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit". Es handelt sich hier um Hilfen, die alternativ zum Bildungs- und Teilhabepaket gewährt werden können. Hier finden Sie:

  • nähere Informationen des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) und den
  • Antrag auf Leistungen aus dem Härtefallfonds des Landes NRW „Alle Kinder essen mit"