Qualifizierung und Weiterbildungsmaßnahmen
Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen für die Träger der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in NRW
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW informiert über die Fortführung der Förderung von Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Träger der Offenen Ganztagsschule (OGS). Auf Grundlage der neuen Richtlinie OGS Qualifizierung können ab dem 11.12.2025 Anträge digital über das Förderportal des Landes NRW gestellt werden. Gefördert werden unter anderem Fortbildungen, Fachtage, Praxiskonzepte und die Entwicklung von Materialien zur Qualitätsentwicklung in der OGS.
Neuer Bildungsgang zur Fachkräftegewinnung im Ganztag
Zur Fachkräftegewinnung für das Arbeitsfeld „Ganztag“ wird seit dem aktuellen Schuljahr 2024/25 der Bildungsgang zur „Staatlich geprüften Sozialassistentin/ zum Staatlich geprüften Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder“ am Berufskolleg angeboten. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und setzt den Ersten Schulabschluss und die persönliche Eignung (erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz) voraus. Das Angebot richtet sich auch an nicht-pädagogisch qualifiziertes Personal, das bereits im Ganztag tätig ist.
Dieser Bildungsgang wird in der konsekutiven und praxisintegrierten Organisationsform angeboten. Es handelt sich zwar um eine vollzeitschulische Ausbildung nach Landesrecht, die generell nicht vergütet wird, aber es gibt je nach Lebenssituation Finanzierungsmöglichkeiten (BaFöG; Vergütung im Rahmen eines Ausbildungsvertrags in der praxisintegrierten Ausbildung, Bildungsgutschein, Beschäftigtenförderung).
Im Rahmen der Ausbildung kann der Mittlere Schulabschluss erworben werden und eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung ermöglicht die Weiterbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin/ zum Staatlich anerkannten Erzieher“.