Partizipation und Demokratiebildung

Partizipation ist für Kinder und Jugendliche nicht nur ein verbrieftes Recht (bspw. UN Kinderrechtskonvention), sondern im Sinne von Mitbestimmen, Teilhaben und Mitwirken der lebenspraktische Vollzug von Demokratie. 

Partizipation und Demokratiebildung in der Ganztagsschule

Ganztagsschule ist der zentrale Lern- und Lebensraum für Kinder und Jugendliche – und damit ein idealer Ort, um Partizipation und Demokratiebildung strukturell zu gestalten und im Alltag erlebbar zu machen. Schulen als staatliche Bildungsinstitutionen haben gemäß der UN-Kinderrechtskonvention die Pflicht, Partizipation für Kinder und Jugendliche zu verwirklichen (vgl. Art.12 UN-KRK). Auch im Sinne einer kind- und jugendorientierten Ganztagsbildung sollte es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, mitzugestalten, mitzuentscheiden und Verantwortung zu übernehmen. Denn wo Beteiligung gelebt wird, wird Demokratie erfahrbar. 

Die Auseinandersetzung mit demokratischen Handlungspraxen, Meinungen und Einstellungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in der Ganztagsschule ist lebenspraktische Demokratiebildung. Demokratie ist kein Zustand, sondern ein Prozess, den es permanent durch Interaktions- und Aushandlungsprozesse aufrechtzuerhalten gilt. Demokratiebildung ist demnach im Grunde ein lebenslanger Prozess, der mit Blick auf Heranwachsende so frühzeitig wie möglich erlernt, eingeübt und erfahren werden muss. 

Partizipation von Kindern und Jugendlichen wird als aktives und nachhaltiges Mitbestimmen und Mitwirken verstanden. Dazu zählen strukturell verankerte Mitbestimmungsmöglichkeiten wie zum Beispiel Schüler:innenvertretungen, Klassenräte und -sprecher:innen, verbindliche Ansprechpersonen, Kinder- oder Jugendparlamente ebenso wie alltägliche Partizipationserfahrungen in unterschiedlichen pädagogisch gestalteten Situationen in der Ganztagsschule. Eine Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) zeigt, dass Partizipationserlebnisse bereits in alltäglichen Settings im Ganztag eine demokratiefördernde Wirkung haben können (vgl. Birnbacher et. al 2024)

Vorteile und Wirkung von Partizipation

  • Kinder und Jugendliche erlernen demokratisches Denken und Handeln.
  • Die Identitätsbildung und soziale Kompetenzen werden gefördert.
  • Selbstwirksamkeitserfahrungen steigern das Wohlbefinden, die Zufriedenheit und die Lernmotivation. 

    (vgl. Steinhauer/Altermann 2023)

Voraussetzung für eine gelingende Partizipation ist eine entsprechende Haltung und Kompetenz von Fachkräften für die Gestaltung von Partizipationsprozessen. Die pädagogisch-ethische Grundhaltung sollte wertschätzend und zugewandt sein und Kinder und Jugendliche als Expert:innen für ihre Lebenswelten begreifen (vgl. DIM 2017). 

Bedingungen für die Umsetzung von Partizipation

  • theoretisches Wissen über Partizipation (Freiwilligkeit, Transparenz etc.), Selbstreflexion (eigene Erfahrungen und Haltungen, Machtgefälle/Hierarchie)
    • Konzeptionelle Verankerungund strukturelle Umsetzung von Partizipation: formale Strukturen z.B. Klassensprecher:in, SV, Klassenparlament/Schulparlament, Morgenkreis, Briefkasten, Kommunikationswege, Ansprechpersonen für Anliegen
    • Situative Umsetzung: Moderation von Entscheidungsprozessen in alltäglichen, spontanen Situationen, sicherer Umgang mit Widerständen und Konflikten

Wo ist Partizipation im Ganztag möglich und umsetzbar?

  • AGs und Angebote im Ganztag: Welche Themen gibt es, wie wird der Wahlprozess gestaltet?
  • Selbstbestimmtes individuelles Lernen und Lernzeiten: z.B. Logbücher, peer-to-peer Konzepte
  • Mittagsfreizeit: Spielgeräte, Aufenthaltsorte; Schulessen, Mitwirkung am Speiseplan
  • Schulkultur: Werte und Umgang miteinander, Umgang mit Konflikten (Streitschlichter:innen), soziale Regeln
  • Räume/Raumnutzung: Bewegungsangebote, Rückzugsmöglichkeiten, Schulhofgestaltung, Klassenraumgestaltung/multifunktionale Raumnutzung

Ein ausführlicher Beitrag mit Reflexionsfragen für Erwachsene (S. 46/47) ist im Beitrag „Mitbestimmen, mitgestalten und mitverantworten – Demokratielernen in Ganztagsschulen.“ im Sammelband „Kind- und jugendorientierte Ganztagsbildung. Impulse für die pädagogische Praxis und die Wissenschaft“ (Altermann et. al 2023) nachzulesen. 

  • Schulgesetz NRW §2  „Erziehung im Geist der Demokratie“
  • SGB VIII (u.a. §8, 22) – „Kinder und Jugendliche sind (…) an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.“ – „Tageseinrichtungen (…) sollen die Entwicklung (…) zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern“
  • Ganztagserlass NRW – Orientierung an den Bedürfnissen und „(…) die Einbindung (…) der Schülerinnen und Schüler an Konzeption und Durchführung der Angebote…“
  • Referenzrahmen Schulqualität NRW (MSB NRW)– Schulkultur, Dimension: „Demokratische Gestaltung“
  • Wissenschaftsgeleiteter Qualitätsdialog zum Ganztag (2021)„Die Perspektive der Kinder und Jugendlichen auf den Ganztag“
  • KMK (2023) - Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
  • KMK/JFMK (2020): Entwicklung und Ausbau einer kooperativen Ganztagsbildung in der Sekundarstufe I
  • BMFSFJ (2017) – 15. Kinder- und Jugendbericht, z.B. „Der Jugendbericht empfiehlt eine grundlegende und konzeptionelle Verankerung von Beteiligung im institutionellen Gefüge des Aufwachsens (vor allem in Schulen) (…)“

Weiterlesen

Gymnasium am Neandertal Erkrath: 

Schiller-Schule Bochum 

Europaschule Bornheim  

Städtisches Gymnasium Herten: 

Elsa-Brändström-Gymnasium Oberhausen: 

Stadt Rietberg: 

GGS Balthasarstraße Köln: 

Martinischule Greven: 

Grundschule Wolperath: 

Zum Seitenanfang