Finanzielle Förderung der kommunalen Qualitätszirkel

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2025 pro kommunalem Qualitätszirkel bis zu 2.000 Euro an Zuwendungsmitteln zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, die nachhaltige Qualitätsentwicklung in Ganztagsschulen durch den Aufbau, die Weiterentwicklung und die Vertiefung kommunaler Qualitätszirkel zu unterstützen. 

Hinweis für Antragstellende im Jahr 2025 

Sie haben bereits einen Antrag auf Zuwendungsmittel für das Jahr 2025 gestellt? 
Dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: 

  • Verwendungsfrist: Die Fördermittel müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 für Ihren Qualitätszirkel eingesetzt werden.
  • Nachweispflicht: Bitte reichen Sie Ihre digitalen Nachweise bis spätestens 31. Januar 2026 ein. Nutzen Sie dafür die Unterlagen, die Sie nach Genehmigung Ihres Antrags per E-Mail von uns erhalten haben:
  • Belege: Einreichung von Belegen ist nicht erforderlich. Nicht genutzte Mittel müssen zurückgezahlt werden.
  • Bei Rückfragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gern an die Serviceagentur.

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Kontakt

Ramona Steinhauer

Karaca Kaplan

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