Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen stellt auch im Jahr 2026 pro kommunalem Qualitätszirkel bis zu 2.000 Euro an Zuwendungsmitteln zur Verfügung. Ziel ist es, die nachhaltige Qualitätsentwicklung in Ganztagsschulen durch den Aufbau, die Weiterentwicklung und die Vertiefung kommunaler Qualitätszirkel zu unterstützen.
Die Förderung dient als Anschub- und Implementierungshilfe, um einen geeigneten Rahmen für fachlichen Austausch, kollegiale Beratung, gezielte Informationsvermittlung und gemeinsame Weiterqualifizierung zu schaffen. Die Mittel können sowohl für die Neugründung als auch für die Weiterentwicklung bestehender Qualitätszirkel einmalig im Jahr 2026 beantragt werden.

Antragsverfahren
1. Schritt: Antragsstellung durch die Kommunen
Kommunen beantragen die Förderung über ein Online-Formular und geben dort Kontakt-, Konto- und Qualitätszirkeldaten an.
2. Schritt: Prüfung der Anträge und Vorbereitung der Dokumente
Anträge können gerne fortlaufend bis spätestens zum 31. Oktober 2026 gestellt werden. Nach Eingang des Antrags prüfen wir die Unterlagen in der Regel innerhalb von zwei Wochen und bereiten anschließend die weiteren Dokumente vor.
Nach Genehmigung erhalten Antragstellende per E-Mail folgende Unterlagen:
- Weiterleitungsvertrag mit den aus dem Online-Formular erfassten Daten (WLV)
- Formular zur Mittelanforderung (MA)
- Zuwendungsbescheid
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Formular für den vereinfachten Verwendungsnachweis inkl. Sachbericht (VWN)
Link zur Online-Abschlussbefragung
3. Schritt: Unterzeichnung und Rückversand durch die Kommunen
Die antragstellenden Kommunen unterzeichnen digital den Weiterleitungsvertrag und das Formular zur Mittelanforderung und senden diese digital an die Serviceagentur zurück.
4. Schritt: Auszahlung der Mittel
Nach Eingang der unterschriebenen Unterlagen veranlasst die Serviceagentur die Überweisung der Zuwendungsmittel. In der Regel dauert dies ab Eingang des unterzeichneten Vertrags max. 2 Wochen.
5. Schritt: Verwendung der Mittel
Die Fördermittel müssen bis zum 31. Dezember 2026 für den Qualitätszirkel eingesetzt werden.
6. Schritt: Nachweisführung und Online-Befragung
Bis spätestens 31. Januar 2027 reichen die Kommunen digitale Nachweise ein:
- Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis (VWN)
- Kurzer Sachbericht
- Ausfüllen der Online-Abschlussbefragung zum Stand des Qualitätszirkels
Belege sind nicht erforderlich. Nicht genutzte Mittel müssen zurückgezahlt werden.
Bei Rückfragen und Unklarheiten nehmen Sie gerne Kontakt mit der Serviceagentur auf.
Kontakt
René Lüdenbach

Öffentlichkeitsarbeit
Kommunale Qualitätszirkel