Finanzielle Förderung der kommunalen Qualitätszirkel
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2025 pro kommunalem Qualitätszirkel bis zu 2.000 Euro an Zuwendungsmitteln zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, die nachhaltige Qualitätsentwicklung in Ganztagsschulen durch den Aufbau, die Weiterentwicklung und die Vertiefung kommunaler Qualitätszirkel zu unterstützen.
Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.
Sofern ab dem Jahr 2026 wieder neue Förderanträge eingereicht werden können, informieren wir Sie hier auf der Website.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Hinweis für Antragstellende im Jahr 2025
Sie haben bereits einen Antrag auf Zuwendungsmittel für das Jahr 2025 gestellt?
Dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
- Verwendungsfrist: Die Fördermittel müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 für Ihren Qualitätszirkel eingesetzt werden.
- Nachweispflicht: Bitte reichen Sie Ihre digitalen Nachweise bis spätestens 31. Januar 2026 ein. Nutzen Sie dafür die Unterlagen, die Sie nach Genehmigung Ihres Antrags per E-Mail von uns erhalten haben:
- Formular für den vereinfachten zahlenmäßigen Verwendungsnachweis (VWN)
- Link zur Online-Abschlussbefragung: https://forms.office.com/e/w7LyGbRN0a
- Belege: Einreichung von Belegen ist nicht erforderlich. Nicht genutzte Mittel müssen zurückgezahlt werden.
- Bei Rückfragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gern an die Serviceagentur.
ZUR ONLINE-ABSCHLUSSBEFRAGUNG
Kontakt
Ramona Steinhauer

wiss. Mitarbeiterin
Karaca Kaplan
