Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Institut für soziale Arbeit e. V. ist bemüht, die Website mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.ganztag-nrw.de/.

 

Rechtsgrundlage

Die Betreiber dieser Website setzen sich dafür ein, ihre Inhalte möglichst barrierefrei zugänglich zu gestalten. Maßgebliche rechtliche Grundlagen sind:

  • das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG),
  • die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0),
  • die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist überwiegend vereinbar mit den Anforderungen der BITV 2.0 und der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA.

 

Unverhältnismäßige Belastung: 

  • Videos über die Videoplatform Vimeo sind nicht barrierefrei.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt.
Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung durch  zone35 GmbH & Co. KG. 

 

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen oder möchten Sie Hinweise zur Barrierefreiheit geben, freuen wir uns über Ihre Nachricht:

Kontaktstelle für Barrierefreiheit
zone35 GmbH & Co. KG
info(at)zone35.de
+49 30 440 136 - 0
Wilhelmstraße 118, 10963 Berlin

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:

Schlichtungsstelle BGG beim Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
+49 (0)30 18 527-2805
schlichtungsstelle@bgb.bund.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de

 

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