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Änderung und Verlängerung der "Förderrichtlinie Ganztagsausbau" bis Ende 2029

Sprechblase News

Im Amtsblatt 02/26 vom 18. Februar 2026 wurde der Erlass zur Änderung der Förderrichtlinie Ganztagsausbau (BASS 11-02 Nr. 55) veröffentlicht.

Um den Kommunen mehr Zeit bei der Ausbringung der Fördermittel zu ermöglichen, hat der Bund die zugrundeliegenden Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau um zwei Jahre verlängert. Die entsprechende „Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau)“ trat am 29. Januar 2026 in Kraft. Zur Umsetzung der bundesseitigen Fristverlängerung werden die Förderzeiträume zur Umsetzung der Maßnahmen in der landesseitigen Richtlinie um zwei Jahre verlängert. Das zur Verfügung stehende Mittelvolumen wird nicht aufgestockt; es stehen zwei Jahre mehr Zeit zur Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung. Änderungsanträge für bereits beantragte Maßnahmen können ab sofort über bildungsfoerderung-schule.nrw.de eingereicht werden.

Mit den Investitionsmitteln können Maßnahmen nunmehr bis zum 31. Dezember 2029 umgesetzt werden.

Sie finden den Änderungserlass hier: 

Änderung des Erlasses

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