Multiprofessionelle Zusammenarbeit

Multiprofessionelle Zusammenarbeit

Ein zentrales Element der offenen und gebundenen Ganztagsschulen in Nordrhein-Westfalen ist die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern. In NRW bietet das so genannte Trägermodell besonders gute Bedingungen für eine Kooperation unter gleichberechtigten Partnern. Hier werden die Anstellungsträgerschaften für das im Ganztag tätige Personal aufgeteilt: Das Land ist für die Anstellung der Lehrkräfte zuständig, die weiteren im Ganztag beschäftigten Personen werden in der Regel von Trägern der öffentlichen oder freien Jugendhilfe angestellt. Neben arbeitsrechtlichen Vorteilen ermöglicht dieses Modell die Kooperation der Partner auf "Augenhöhe".

Die Basis für die Zusammenarbeit bilden das Schulgesetz, das Kinder- und Jugendfördergesetz und der Grundlagenerlass zur Ganztagschule des Ministeriums für Schule und Weiterbildung.

Diese rechtlichen Rahmenbedingungen bilden Eckpunkte für die Kooperation von Schule und Jugendhilfe und unterstützen die Erfüllung des jeweiligen Erziehungs- und Bildungsauftrags.

Um Kooperationen gelingen zu lassen, bedarf es neben gemeinsam ausgestalteter verlässlicher Vereinbarungen auch finanzieller Möglichkeiten, die das Schulministerium durch das Programm "Geld oder Stelle" für Ganztagsschulen der Sekundarstufe I geschaffen hat.

Durch die sogenannte Kapitalisierung von Lehrerstellenanteilen des Ganztagszuschlags stehen den Schulen Barmittel für Kooperationen zur Verfügung. Durch die Nutzung dieser Finanzmittel wird die gemeinsame Gestaltung des Ganztags durch Lehr- und Fachkräfte und außerschulische Partner ermöglicht. Dies ist eine gute Voraussetzung, um auf der Grundlage der jeweiligen Begabungen, Bedürfnisse und lebensweltlichen Rahmenbedingungen die schulische, individuelle und soziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu fördern.


Kooperation im Ganztag der Sekundarstufe I – drei Blickwinkel

In einer kleinen Umfrage der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ in NRW wurden 2013 Vertreterinnen und Vertreter von Schulen, Kommunen und der Jugendhilfe gebeten ihren Bildungsbegriff und ihre Erwartungen an Kooperationen zu skizzieren. Die drei dargestellten Sichtweisen stellen Einzelmeinungen dar und zeigen exemplarisch, welche Vorstellungen unterschiedliche Professionen in einen Kooperationsprozess einbringen.

Bei der Befragung wurde zum Beispiel deutlich, dass durchaus alle Befragten als Ziel eine ganzheitliche Förderung der Schülerinnen und Schüler anstreben, die durch eine gelingende Kooperation gesichert werden soll. Die Bedeutung von Kooperationsvereinbarungen wird vor allem darin gesehen, Verbindlichkeit, die Klärung von Zuständigkeiten sowie die Sicherung von Kommunikationsprozessen zu erreichen. In verschiedenen Fragestellungen zeigten sich aber auch Unterschiede in den Sichtweisen bzw. in der Gewichtung von Themen – z. B. betonten die Vertreterinnen und Vertreter der Jugendhilfe den Wunsch in ihrer Profession ernst genommen zu werden, während die Vertreterinnen und Vertreter der Schule z. B. die Bedeutung rechtlicher Aspekte wie die Sicherstellung der „Aufsicht“ der Schülerinnen und Schüler erwähnten. Die kommunale Sichtweise weist zudem auf die Relevanz einer gelingenden Bildungsförderung für das Gemeinwohl hin.

Blickwinkel aus Sicht der Jugendhilfe

Das Bildungsverständnis der eigenen Profession

Für uns bedeutet Bildung „ganzheitliche Bildung“ und beinhaltet die Berücksichtigung aller relevanten Entwicklungsbereiche des jungen Menschen. Hierbei geht es um die Aneignung von sozialen, kognitiven und emotionalen Kompetenzen. Die wesentlichen Aufträge der Ganztagsschule Wesentlicher Auftrag der Ganztagsschule ist die ganzheitliche Förderung von Kindern und Jugendlichen. Sie wird befördert durch eine gute Vernetzung der beteiligten Akteure mit dem Ziel einer bedarfsgerechten, sozialraumorientierten Angebotsbereitstellung. Weiteres Ziel der Ganztagsschule ist der Ausgleich von Benachteiligungen der Jugendlichen mit dem Anspruch einer individuellen Förderung. 

Der Beitrag der eigenen Profession zur erfolgreichen Umsetzung der Aufträge der Ganztagsschule

Wir bieten:
a) das Know-How und die Erfahrung als Jugendhilfeträger,
b) fachliche Methoden und Handlungsprinzipien (wie situatives Arbeiten, Alltags- und Sozialraumorientierung),
c) Idealismus und Engagement, die „Ganztagsschule“ gemeinsam weiterzuentwickeln. Erwartungen, die in der Kooperation an die Partner gestellt werden

Wir erwarten:
a) Das Vertrauen in die Professionalität der Jugendhilfe,
b) Kooperationsbereitschaft (u. a.: gegenseitige Unterstützung, Veränderungsbereitschaft und gemeinsame Konzeptentwicklung),
c) die Übernahme von Verantwortung und das Einhalten von Vereinbarungen.

Bedeutung der Kooperationsvereinbarungen für die Zusammenarbeit der Kooperationspartner

Kooperationsvereinbarungen sind die schriftlichen Sicherungen von mündlich getroffenen Vereinbarungen. Sie verstärken die Verbindlichkeit und geben Unterstützung, Vereinbartes bei Bedarf einzufordern und hierdurch die Maßnahmen und Verantwortlichkeiten abzusichern. Als gemeinsame Zielvereinbarungen bieten sie den roten Faden für einen gelingenden Kooperationsprozess und formen den Rahmen, eigenverantwortlich und konstruktiv auf die Ziele hinzuarbeiten.

Gelingensbedingungen für den Prozess der Gestaltung von Kooperationsbeziehungen im Ganztag

Wichtige Bedingungen sind aus unserer Sicht:

a) die ausreichende eigene Prüfung der zukünftigen Kooperation, bevor diese eingegangen wird,
b) die Gestaltung der Kommunikationsstrukturen, die innerhalb der Schule gelten, die den künftigen
Informationsfluss gewährleisten sollen und Transparenz schaffen können,
c) eine möglichst hohe Verlässlichkeit bzgl. der Kontinuität der Kooperation auch im Sinne einer
vorausschauenden Planung.

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (…)“ SGB VIII §1 (1)

Blickwinkel aus Sicht der Schulen

Das Bildungsverständnis der eigenen Profession

Bildung umfasst den Erwerb von Inhalten, Methoden und (sozialen) Kompetenzen. Sie umfasst das Wissen über den aktuellen Stand der Welt (z. B. bzgl. Kultur, Religion, Wissenschaft, Technik und Gesellschaft etc.) sowie die Kenntnis und eigene Entwicklung der aktiven gesellschaftlichen Mitgestaltungsmöglichkeiten.

 

Die wesentlichen Aufträge der Ganztagsschule

Wichtige Aufträge der Ganztagsschule sind:
a) Das Lehren von Methoden und Inhalten zur Vermittlung von (Lebens-) Kompetenzen.
b) Die Erziehung der Kinder und Jugendlichen.
c) Den „ganzen Tag lernen“ – Bereitstellen von Personen und Räumen zur Bildungsförderung und
Ermöglichung sozialen Lernens.

Der Beitrag der eigenen Profession zur erfolgreichen Umsetzung der Aufträge der Ganztagsschule

Die Lehrerinnen und Lehrer gestalten einen variablen und abwechslungsreichen Unterricht. Wir bieten
und unterstützen in der Ganztagsschule die Bereitschaft zur Zusammenarbeit, zu Absprachen und zum Austausch mit den Kooperationspartnern sowie die Zusammenarbeit mit den Eltern.

 

Erwartungen, die in der Kooperation an die Partner gestellt werden

Von unseren Kooperationspartnern erwarten wir:
a) Kooperationsbereitschaft,
b) die Unterstützung und Beteiligung im Austausch, c) das Wissen, wie man mit schwierigen Schüler(inne)n umgeht,
d) die Verantwortungsübernahme in einzelnen Bereichen (z. B. verlässliche Sicherstellung der Aufsicht und verbindliche Vertretungsregelung).

 

Bedeutung der Kooperationsvereinbarungen für die Zusammenarbeit der Kooperationspartner

Die Kooperationsvereinbarungen geben Klarheit über gemeinsame Ziele und deren realistische Umsetzung. Sie sind wichtig für gemeinsame Standards, für eine verlässliche Zusammenarbeit und für die Festlegung von Rechten und Pflichten.

 

Gelingensbedingungen für den Prozess der Gestaltung von Kooperationsbeziehungen im Ganztag

Eine wichtige Gelingensbedingung ist es, die regelmäßige Kommunikation und den Austausch zu
sichern, damit der Prozess der Zusammenarbeit gelingen kann. Ebenso wäre ein größerer finanzieller Spielraum wichtig: Die Arbeit im Ganztag sollte vertraglich und tariflich abgesichert werden, um Professionalität und Kontinuität zu ermöglichen (im Sinne der Qualitätssicherung).

„Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. (…)“ SchulG NRW §1 (1)

Blickwinkel aus Sicht der Kommune

Das Bildungsverständnis der eigenen Profession

Bildung ist aus Sicht der Gesellschaft die wesentliche Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben, bietet einen Schutz vor Armut und ermöglicht die gesellschaftliche Teilhabe und ein demokratisches Gemeinwesen.

Bildung ist aus Sicht des Einzelnen ein nicht endender, lebenslanger Prozess.

Die wesentlichen Aufträge der Ganztagsschule

Die drei wesentlichen Aufträge der Ganztagsschule sind:
a) Verzahnung: Von Beginn an keine additiven Modelle, sondern ein sukzessives Einfließen in den Schulalltag.
b) Partizipation: Die konsequente Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler.
c) Kooperation: Die flankierende Unterstützung durch die Einbeziehung außerschulischer Partner.

 

Der Beitrag der eigenen Profession zur erfolgreichen Umsetzung der Aufträge der Ganztagsschule

In den Kommunen wird die Entwicklung gesamtstädtischer Rahmenbedingungen und Standards im
dialogischen Aushandlungsprozess befördert. Hierbei sind sozialräumliche Unterschiede durch ausreichende Freiräume für „Vor-Ort-Lösungen“ zu berücksichtigen.

Erwartungen, die in der Kooperation an die Partner gestellt werden

Wichtig sind das wechselseitige Verständnis für das jeweilige (rollenbedingte) Handeln sowie gute und vor allem offene Kommunikationsstrukturen. Bedeutung der Kooperationsvereinbarungen für die Zusammenarbeit der Kooperationspartner Kooperationsvereinbarungen sollten in der Präambel einen erkennbaren strategischen Ansatz enthalten. Sie bieten klare Strukturen bzgl. der Organisation, des Personals und der Finanzen und sorgen für Verlässlichkeit. 

Gelingensbedingungen für den Prozess der Gestaltungvon Kooperationsbeziehungen im Ganztag

Wichtig für die gelingende Gestaltung von Kooperationsbeziehungen ist ein fairer und wirklich auf Augenhöhe stattfindender Gestaltungsprozess! Man sollte bedenken: „Alle Beteiligten arbeiten mit denselben Kindern und denselben Jugendlichen, auch wenn sich der jeweilige Blick auf Lebenswelten, pädagogische Ziele oder die konkreten Ausprägungen der jeweils eigenen Professionalität unterscheiden.“