Kommunale Qualitätszirkel: Digitale Sprechstunde

Haben Sie Fragen zur Gründung oder Weiterentwicklung Ihres kommunalen Qualitätszirkels in Nordrhein-Westfalen? Dann besuchen Sie unsere digitale offene Sprechstunde jeden zweiten Mittwoch im Monat von 13:00 bis 14:00 Uhr

Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Sie können einfach über den untenstehenden Link beitreten. Bitte beachten Sie, dass offene digitale Sprechstunden gelegentlich missbräuchlich genutzt werden. Geben Sie daher Ihren vollständigen Namen und Ihre Institution in Ihrem Zoom-Profil an, da eine Teilnahme ansonsten nicht möglich ist. 

Zugang zur digitalen Sprechstunde Qualitätszirkel: 
Jeden zweiten Mittwoch im Monat, 13:00–14:00 Uhr 
Zoom-Link zur Sprechstunde 
Meeting-ID: 615 4950 9698

FAQ-Liste: Sammlung von häufig gestellten Fragen und dazugehörigen Antworten zu den Qualitätszirkeln in NRW

1. Was ist ein kommunaler bzw. interkommunaler Qualitätszirkel? 

Kommunale Qualitätszirkel werden auf Ebene einer Gemeinde oder einer Stadt und interkommunale Qualitätszirkel auf Ebene eines Kreises, eines Stadtteils oder innerhalb einer spezifischen sozialräumlichen Gliederung gegründet und arbeiten selbstorganisiert und auf freiwilliger Basis. Sie ermöglichen durch die multiprofessionelle Zusammenarbeit aller relevanten Akteurs- und Interessensgruppen den fachlichen, intrakommunalen Austausch, die Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards und die kontinuierliche Verbesserung der Ganztagsbildung vor Ort. 

 

2. Gibt es in meiner Kommune einen Qualitätszirkel und wie werde ich Mitglied? 

Wenn Sie erfahren möchten, ob in Ihrer Kommune bereits ein Qualitätszirkel besteht oder ob Ihre Kommune an einem interkommunalen Qualitätszirkel teilnimmt, können Sie zunächst die Standorte über unsere NRW-Karte prüfen. Sollte Ihre Kommune dort nicht aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an den örtlichen Fachbereich Schule, das Schulverwaltungsamt, das Regionale Bildungsbüro oder das Jugendamt. Die dortigen Ansprechpersonen können Ihnen Auskunft darüber geben, ob ein Beitritt möglich ist und wie das Verfahren gestaltet ist. 

 
3. Welche Themen können im kommunalen Qualitätszirkel bearbeitet werden? 

Im kommunalen Qualitätszirkel werden bedarfsorientierte, selbstgewählte Themen und Aufgaben bearbeitet, die zur multiprofessionellen Zusammenarbeit der Bildungsakteur:innen beitragen und die qualitative Weiterentwicklung der Ganztagsbildung fördern. Im gemeinsamen Dialog können unter diesem übergeordneten Ziel beispielsweise kommunale Leitbilder, Qualitätsmerkmale, Handlungsempfehlungen, Rahmenkonzepte und Kooperationsvereinbarungen erarbeitet werden. Auch ist die Aufarbeitung von Berichten und Beiträgen für die Kommunalpolitik (bspw. Schul- und/oder Jugendhilfeausschuss) sowie die Organisation von gemeinsamen Fach- oder Fortbildungsveranstaltungen möglich. 

 

4. Was ist ein regionaler Qualitätszirkel? 

Regionale Qualitätszirkel sind auf Ebene der Regierungsbezirke angesiedelt und bieten fachliche Impulse sowie interkommunale Austauschmöglichkeiten rund um das Thema Ganztagsbildung. Sie werden von der Serviceagentur Ganztagsbildung NRW organisiert und unter anderem durch Ganztags- und Fachberater:innen (z.B. von den Landesjugendämtern) begleitet. Sie richten sich vorrangig an Vertreter:innen der kommunalen Qualitätszirkel. Sie richten sich vorrangig an Vertreter:innen der (inter-)kommunalen Qualitätszirkel. 
 

5. Warum sind Qualitätszirkel wichtig? 

Die Kooperation von Ganztagsschulen mit Akteur:innen aus der Jugendhilfe, der Politik (z.B. politische Mandatsträger:innen), der Kultur, dem Sport, und weiteren Bildungspartner:innen ist essenziell für eine hochwertige Ganztagsbildung für Kinder und Jugendliche. Qualitätszirkel bieten einen strukturierten und regelmäßigen Rahmen für den Austausch zwischen den relevanten Akteurs- und Interessensgruppen. Sie ermöglichen Synergien, die Entwicklung nachhaltiger Konzepte, fachlichen Austausch, kollegiale Beratung, gezielte Informationsvermittlung und gemeinsame Weiterqualifizierung und tragen somit zur Verbesserung der Bildungsqualität für Kinder und Jugendliche bei. 
 

6. Wie wird ein (inter-)kommunaler Qualitätszirkel gegründet? 

Alle, die in der Kommune, beim Träger oder in der Schule an der Ganztagsbildung beteiligt sind, wie z.B. Leitungspersonen, Koordinator:innen, Verwaltungsmitarbeitende, Fach- oder Lehrkräfte, können die Gründung und nachhaltige Etablierung eines (inter-)kommunalen Qualitätszirkels anstoßen. Idealerweise erfolgt dies nicht allein, sondern gemeinsam mit weiteren Engagierten, die gemeinsam eine Steuerungsgruppe bilden.
 

7. Wie setzt sich eine Steuerungsgruppe zusammen? 

Die Steuerungsgruppe sollte beispielsweise aus fünf verantwortlichen Akteur:innen und Multiplikator:innen verschiedener Bereiche zusammengesetzt sein, darunter Schulträger, Jugendamt, Schulleitungen, freie Träger des Ganztags und politische Entscheidungsträger:innen, um eine multiperspektivische und effiziente Steuerung zu gewährleisten. Die Steuerungsgruppe kann an bestehende Fachgremien angebunden werden. Nach der Gründung der Steuerungsgruppe sollte zeitnah ein erstes Treffen zur Verständigung über die Arbeitsprinzipien und Leitziele des Qualitätszirkels stattfinden. 

 

8. Wie kann ein eingeschlafener Qualitätszirkel reaktiviert werden? 

Ergreifen Sie die Initiative und starten Sie mit einer Bestandsaufnahme: Welche ehemaligen Mitglieder sind noch aktiv, welche Unterlagen liegen vor? Bilden Sie frühzeitig eine kleine Steuerungsgruppe aus engagierten Akteur:innen aus Schule, Kommune oder Träger und beziehen Sie auch politische Mandats- und Entscheidungsträger:innen ein, um Legitimation und Sichtbarkeit des Qualitätszirkels zu sichern. Legen Sie gemeinsam eine klare Struktur fest: Rollen, Aufgaben, Kommunikationswege und regelmäßige Treffen. Definieren Sie erste Ziele und Themenschwerpunkte und planen Sie ein Auftakttreffen. So schaffen Sie die Grundlage, um den Qualitätszirkel wieder gezielt und erfolgreich in Bewegung zu bringen. 

 

9. Warum ist es sinnvoll, eine Auftaktveranstaltung durchzuführen? 

Eine sogenannte ‚Kick-off-Veranstaltung‘ ist der zentrale Auftakt für den kommunalen Qualitätszirkel und legt die Grundlage für die perspektivische Zusammenarbeit. Sie dient dazu, die Projektziele und Arbeitsweise klar zu kommunizieren, die Erwartungen der Teilnehmer:innen zu klären und deren Motivation sowie Engagement zu fördern. Das Netzwerk kann aufgebaut und relevante Stakeholder aus Politik, Verwaltung und Schulpraxis miteinander vernetzt werden. Die Veranstaltung stärkt die Identifikation mit dem Qualitätszirkel, schafft ein einheitliches Verständnis und ermöglicht es, erste Themen und Herausforderungen zu identifizieren sowie erste Inhalte zu bearbeiten. 
 

10. Was sollte eine Auftaktveranstaltung beinhalten? 
Eine Auftaktveranstaltung für einen kommunalen Qualitätszirkel sollte eine Begrüßung, z. B. durch politische Vertreter:innen, eine Vorstellung der Steuerungsgruppe sowie der Ziele des Qualitätszirkels und eine interaktive Kennenlernphase beinhalten. Zudem werden erste Planungsschritte definiert, zu bearbeitende Themen und Aufgaben identifiziert und Feedback eingeholt. 
 

11. Wie lange sollte eine Auftaktveranstaltung dauern? 

Die Dauer der Auftaktveranstaltung richtet sich nach den Zielen, die von der Steuerungsgruppe festgelegt wurden. Bewährt hat sich eine halbtägige Veranstaltung von 2 bis 3 Stunden, damit alle Akteur:innen die Teilnahme neben ihrem Alltagsgeschäft ermöglichen können. 

12. Wer sollte regelmäßig am (inter-)kommunalen Qualitätszirkel beteiligt sein? 

Für den (inter-)kommunalen Qualitätszirkel sollten Vertreter:innen aller relevanten Akteursgruppen aus der kommunalen Bildungslandschaft beteiligt sein. Eine heterogene Zusammensetzung, insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsebenen und Praxisvertreter:innen bereichert den Austausch. Mögliche Beteiligte sind z. B. politische Mandats- und Entscheidungsträger:innen, Vertreter:innen der Schulträger, Schulaufsicht, Schulverwaltungsämter, Jugendämter, (freie) Ganztagsträger, außerschulische Bildungspartner:innen (z. B. Vereine und Verbände), Berater:innen im Ganztag (BiG), Schulleitungen, Ganztagsleitungen, Lehr- und Fachkräfte, Eltern- und Schülervertretungen sowie kommunale Bildungsbüros. Mögliche Beteiligte sind z. B. politische Mandats- und Entscheidungsträger:innen, Vertreter:innen der Schulträger, Schulaufsicht, Schulverwaltungsämter, Bildungsbüros, Jugendämter, (freie) Ganztagsträger, außerschulische Bildungspartner:innen (z. B. Vereine und Verbände), Berater:innen im Ganztag (BiG), Schulleitungen, Ganztagsleitungen, Lehr- und Fachkräfte, Eltern- und Schülervertretungen.

 

13. Mit welchen Gremien und Netzwerken kann der Qualitätszirkel kooperieren? 

Neben der Beteiligung von Akteursgruppen als feste Mitglieder, kann der Qualitätszirkel punktuell mit weiteren Gremien und Ausschüssen zusammenarbeiten. Häufige Kooperationspartner sind zum Beispiel Schul- und Jugendhilfeausschüsse, regionale Bildungsnetzwerke, Schulleitungsdienstbesprechungen und Trägerkonferenzen. Auch thematische Arbeitskreise, AGs nach §78 bzw. §81 SGB VIII sowie Netzwerke außerschulischer Bildungspartner und kommunaler Präventionsketten können sinnvoll eingebunden werden.
 

14. Warum ist es wichtig, politische Mandats- und Entscheidungsträger:innen an (inter-)kommunalen Qualitätszirkel zu beteiligen? 

Die Unterstützung durch Politiker:innen verleiht dem Qualitätszirkel eine starke Legitimation und Glaubwürdigkeit, schafft Akzeptanz bei den Akteur:innen und erleichtert die Einbindung von Ressourcen wie z.B. Budget, Räumlichkeiten und Netzwerken. Politische Mandats- und Entscheidungsträger:innen können die Themen und Anliegen des Qualitätszirkels als Priorität in der kommunalen Agenda positionieren, Widerstände abbauen und durch ihre Sichtbarkeit sowie die Integration in bestehende Programme die langfristige Verankerung und den Erfolg des Qualitätszirkels sichern. Diese politische Unterstützung minimiert zudem das Risiko, dass der Qualitätszirkel nach der Gründung an Bedeutung verliert. 

 

15. Wer trifft im Qualitätszirkel Entscheidungen oder gibt Anweisungen? 

Der Qualitätszirkel arbeitet grundsätzlich auf Basis von Kooperation und Konsens. Es gibt keine hierarchische Weisungsbefugnis innerhalb der Gruppe. Alle Teilnehmenden, einschließlich politischer Mandats- und Entscheidungsträger:innen, bringen ihre Expertise ein und diskutieren gemeinsam Ziele, Themen und Vorgehensweisen. Politische Vertreter:innen liefern Impulse, sorgen für Legitimation und fördern die Umsetzung von Beschlüssen, treffen jedoch keine einseitigen Anweisungen für die Arbeit des Zirkels. Entscheidungen werden gemeinsam abgestimmt und auf die Umsetzung in der Ganztagsbildung ausgerichtet. 

 

16. Wie können Akteur:innen zur Teilnahme motiviert werden? 

Um Teilnehmer:innen für den (inter-)kommunalen Qualitätszirkel zu gewinnen, sollte aktiv auf potenzielle Interessierte zugegangen und der Mehrwert betont werden, wie etwa die Verbesserung der Bildungsqualität und die Optimierung der multiprofessionellen Zusammenarbeit. Dabei sollte auch der konkrete Nutzen für die Teilnehmer:innen hervorgehoben werden, wie beispielsweise eine bessere Netzwerkeinbindung, konkrete Problemlösungen durch kollegiale Beratung und fachliche Unterstützung durch Inputs oder Fortbildungen. Die Nutzung bestehender Kontakte und Netzwerke ist ebenfalls hilfreich. Erfolgreiche Beispiele aus anderen Kommunen können als Inspiration dienen. Zudem kann die Einbindung von Vereinen, Partnerorganisationen, Elternvertretungen oder Schüler:innenvertretungen den Teilnehmer:innenkreis erweitern. 

 

17. Wer sollte regelmäßig am regionalen Qualitätszirkel beteiligt sein? 

Die regionalen Qualitätszirkel richten sich an zwei gewählte Vertreter:innen aus jedem einzelnen (inter-)kommunalen Qualitätszirkel eines Regierungsbezirks. Sie übernehmen eine Multiplikator:innenfunktion, bringen Praxiserfahrungen in den interkommunalen Austausch mit ein und tragen neu erworbene Informationen und Wissen in ihre Kommunen weiter. Zudem nehmen regelmäßig Ganztagsberater:innen des Landes und Fachberater:innen der Landesjugendämter teil, um die Qualitätsentwicklung in Ganztagsschulen in beratender Funktion zu unterstützen. 

18. Was gilt es für eine erfolgreiche Umsetzung des Qualitätszirkels zu beachten? 

Für eine erfolgreiche Umsetzung eines (inter-)kommunalen Qualitätszirkels sind folgende Gelingensbedingungen entscheidend: 

  • Klare Verantwortlichkeiten und Struktur: Die Federführung, der feste Teilnehmer:innenkreis sowie das Aufgaben- und Rollenverständnis sollten eindeutig geklärt werden.
  • Gemeinsame Zielsetzung und Prozessplanung: Eine Verständigung über die Ziele und die Festlegung von konkreten Handlungsschritten bilden die Grundlage für einen strukturierten Arbeitsprozess.
  • Regelmäßigkeit und Struktur: Feste Termine, klare Tagesordnungen und regelmäßige Treffen in einem festgelegten Turnus fördern Kontinuität und Verlässlichkeit.
  • Positive Arbeitsatmosphäre: Eine offene Kommunikation auf Augenhöhe und ein wertschätzender Umgang fördert das gegenseitige Verständnis und die Zusammenarbeit.
  • Politische Rückendeckung: Eine Unterstützung z.B. durch politische Mandatsträger:innen, durch den Jugendhilfe- und Schulausschuss sowie gegebenenfalls durch eine Sitzung mit dem Stadtrat ist wichtig.
  • Gesicherter Informationsfluss: Rückkopplung und Transfer der Ergebnisse aus dem Qualitätszirkel in die Praxis und in politische Gremien sorgen für eine kontinuierliche, umfassende Weiterarbeit an den gesetzten Zielen.
  • Interkommunale Vernetzung: Die Teilnahme an regionalen Qualitätszirkel-Veranstaltungen sowie die Zusammenarbeit mit benachbarten Qualitätszirkeln fördern den Dialog und die fachliche Weiterentwicklung. 

 

19. Wie oft trifft sich ein (inter-)kommunaler Qualitätszirkel? 

Die Steuerungsgruppe des Qualitätszirkels sollte eine angemessene Veranstaltungsfrequenz festlegen. Empfehlenswert sind quartalsweise Qualitätszirkel oder mindestens zwei Termine pro Jahr. 

 

20. Wie kann ein typischer Ablauf eines Qualitätszirkels aussehen?

Ein Qualitätszirkel beginnt mit einer Begrüßung, der Vorstellung des Veranstaltungsablaufs sowie Updates und relevanten Informationen zum Thema Ganztagsbildung aus der Kommune, dem Land oder den regionalen Qualitätszirkeln. Im Anschluss kann ein vorbereiteter Input oder fachlicher Impuls z.B. durch eingeladene Expert:innen erfolgen mit Raum für Rückfragen und Diskussionen. Weiterhin werden die priorisierten Themen sowie Arbeitsstände und Aufgaben des letzten Qualitätszirkeltreffens aufgegriffen und anschließend in einer Arbeitsphase gemeinsam und mit geeigneten Methoden bearbeitet. Insgesamt sollte ausreichend Zeit für einen übergreifenden Austausch und kollegiale Beratung eingeplant werden. Die Ergebnisse des Treffens werden schriftlich dokumentiert und allen Teilnehmer:innen zur Verfügung gestellt. 

 

21. Wie oft finden regionale Qualitätszirkel statt? 

Die Serviceagentur Ganztagsbildung NRW organisiert und begleitet jährlich eine Präsenzveranstaltung pro Regierungsbezirk sowie eine überregionale digitale Veranstaltung. Die Termine werden rechtzeitig auf unserer Homepage bekanntgegeben. 

 
22. Welche Themen werden in den regionalen Qualitätszirkeln bearbeitet? 

Die regionalen Qualitätszirkel bieten einen interkommunalen Austausch, fördern die Vernetzung und den Transfer guter Praxis zurück in die (inter-)kommunalen Qualitätszirkel. Zudem erfolgen fachliche Impulse durch Expert:innen, zum Beispiel zum erweiterten Bildungsverständnis und dem Verständnis einer kind- und jugendorientierten Ganztagsbildung, zur multiprofessionellen Zusammenarbeit, zur pädagogischen Raum- und Flächennutzung, zur Öffnung in den Sozialraum, zur Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Eltern, zur Rhythmisierung, Lernzeiten sowie zum Kinderschutz. 
 

23. Welche Unterstützungsleistungen bietet die Serviceagentur Ganztagsbildung NRW? 

Die Serviceagentur Ganztagsbildung NRW unterstützt die Gründung, Professionalisierung und Vernetzung (inter-)kommunaler Qualitätszirkel beispielsweise durch Informationsveranstaltungen, digitale Sprechstunden, FAQ-Listen und Materialien. Sie führt Ist-Stand-Analysen bestehender Qualitätszirkel durch und entwickelt gezielte Unterstützungsangebote. Sie organisiert regionale Qualitätszirkel und stellt einen Referent:innenpool sowie Good-Practice-Beispiele für eine nachhaltige Qualitätszirkelarbeit auf dieser Website bereit. Über die Serviceagentur konnten im Jahr 2025 außerdem pro kommunalem Qualitätszirkel bis zu 2.000 Euro an Zuwendungsmitteln zur Verfügung gestellt werden, um den Aufbau, die Weiterentwicklung und die Vertiefung kommunaler Qualitätszirkel zu unterstützen. Sofern ab dem Jahr 2026 wieder neue Förderanträge eingereicht werden können, informieren wir Sie auf unserer Website.  

 

24. Wo lassen sich gute Referent:innen und Moderator:innen für den Qualitätszirkel finden? 

Eine Auswahl qualifizierter Referent:innen und Moderator:innen steht auf unserer Website für die fachliche Unterstützung im Bereich Ganztagsbildung und Ganztagsschule zur Verfügung. Die Expert:innen bieten Vorträge, Workshops oder Fortbildungen an und können auf Anfrage auch Moderationen übernehmen. Kontaktaufnahme erfolgt direkt über die angegebenen Kontaktdaten; weitere Informationen und Expert:innen vermittelt die Serviceagentur auf Anfrage. 

 

25. Welche Beratungsmöglichkeiten gibt es?

Die Qualitätszirkel können durch die InGa (Innovative Ganztagsberater:innen) und BiG (Berater:innen im Ganztag)unterstützt werden. InGa sind Lehrkräfte und Schulleitungen, die die Ganztagsschulentwicklung in NRW vorantreiben und mit einem festen Stundenkontingent arbeiten. Sie sind der Oberen Schulaufsicht zugeordnet und in enger Verbindung mit der Serviceagentur tätig. Pro Regierungsbezirk gibt es bis zu drei InGa. BiG sind Multiplikator:innen, die fachbezogene Themen wie Rhythmisierung und Teamarbeit vor Ort vermitteln. Sie arbeiten eng mit den InGa zusammen und beraten schulische Akteure. Für Unterstützung durch die BiG können sich Interessierte an die zuständigen InGa wenden. Die Landesjugendämter bieten ebenfalls Beratung und Begleitung im Bereich der Qualitätszirkel an. 

 
26. Welche Unterstützung bieten die Landesjugendämter? 

Die Landesjugendämter bieten ebenfalls Beratung und Begleitung im Bereich der Qualitätszirkel an. Für Beratung im Rheinland steht das LVR-Landesjugendamt zur Verfügung, vertreten durch Dr. Karin Kleinen, Fachreferentin für die Kooperation von Jugendförderung und Schule. Für Beratung in Westfalen ist das LWL-Landesjugendamt Westfalen-Lippe zuständig, mit den beiden Fachberater:innen Francoise Westenberg und Leif-Erik Neugebauer. 
 

27. Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten gibt es vom Land NRW?

Die Unterstützungsstruktur des Landes NRW für die Ganztagsbildung umfasst mehrere wichtige Institutionen. Dazu gehört die Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW), die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW, die Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW sowie der Landessportbund u.v.m. (siehe auch Unsere Projektpartner

 

  

Kontakt

Ramona Steinhauer

Karaca Kaplan

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