Mit der Änderung des Runderlasses „Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen“ wird das mögliche Zeitfenster für den Unterrichtsbeginn in der Sekundarstufe I und II erweitert. Der Unterricht kann dort künftig in der Zeit zwischen 7.30 Uhr und 9.00 Uhr beginnen.
Damit erhalten Schulen mehr Gestaltungsspielraum, um organisatorische, pädagogische und entwicklungsbezogene Aspekte bei der Festlegung des Unterrichtsbeginns zu berücksichtigen. Für gebundene Ganztagsschulen kann dies insbesondere die Möglichkeit eröffnen, den Unterrichtsbeginn stärker an den Tagesrhythmus von Kindern und Jugendlichen anzupassen, sofern dies vor Ort mit dem Schulträger abgestimmt werden kann. Darüber hinaus kann die Schule jetzt aktiv - z.B. auf Anregung der Schulkonferenz - dem Schulträger eine neue Unterrichtsbeginnzeit vorschlagen.
Den Änderungserlass zu BASS 12-63, Nr. 3 finden Sie hier:
