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Informationen zur Antragstellung für Maßnahmen bezüglich der Richtlinie "OGS Kinderschutzkonzepte"

Sprechblase News

Das MKJFGFI NRW informiert über die digitale Antragstellung zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Kinderschutzkonzepten in Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich.

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen informiert aktuell über die Möglichkeit zur Antragstellung im Rahmen der Richtlinie "OGS Kinderschutzkonzepte”. Mit der Richtlinie unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Maßnahmen, die zur Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Kinderschutzkonzepten in Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich beitragen. 

Gefördert werden können unter anderem Fachtage, Workshops, Fortbildungen, Informations- und Sensibilisierungsangebote sowie die Entwicklung von Materialien. Die Förderung kann zudem dazu beitragen, Kinderschutzkonzepte der außerunterrichtlichen Angebote mit den in den Primarschulen bestehenden oder zu entwickelnden Schutzkonzepten gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu verzahnen. 

Antragsberechtigt sind insbesondere anerkannte freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die zugleich Träger außerunterrichtlicher Ganztagsangebote sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie öffentliche und freie Schulträger Anträge stellen.

Weitere Informationen zur Richtlinie erhalten Sie hier:

Zur Richtlinie Kinderschutzkonzepte 

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Förderportal des Landes NRW (Nach Registrierung bzw. Anmeldung stehen dort die entsprechenden Antragsunterlagen zur Verfügung):

Zum Förderportal des Landes NRW 

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