Im Zuge der Einführung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder ab dem 01. August 2026 hat die Serviceagentur Ganztagsbildung NRW (SAG NRW) im Auftrag des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) und des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) einen Leitfaden zur Erstellung und Weiterentwicklung von Kooperationsvereinbarungen für ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote erarbeitet.
Der Leitfaden unterstützt Schulen, Schulträger, außerschulische Träger und Träger der öffentlichen Jugendhilfe dabei, bestehende Kooperationsvereinbarungen an die aktuellen rechtlichen und qualitativen Anforderungen anzupassen oder neueKooperationsvereinbarungen systematisch zu erarbeiten. Er bietet praxisnahe Hinweise zu Entwicklungsschritten und eine übersichtliche Checkliste für beispielhafte Inhalte der Kooperationsvereinbarung.
Der Leitfaden steht ab sofort zur Verfügung.
