PrimarstufeNeu im Ganztagganz!RechtRechtsanspruch

„Ganztag Plus“: Neue Förderrichtlinie für außerunterrichtliche Angebote an gebundenen Ganztagsförderschulen im Primarbereich

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Mit der neuen Förderrichtlinie "Ganztag Plus" unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen ab dem Schuljahr 2026/2027 ergänzende außerunterrichtliche Angebote im Primarbereich gebundener Ganztagsförderschulen. Die Angebote sollen dazu beitragen, einen rechtsanspruchserfüllenden Zeitrahmen nach § 24 Absatz 4 SGB VIII zu ermöglichen.

Gefördert werden können unter anderem Betreuungs- und Bildungsangebote, die an den schulischen Ganztag anschließen. Auch Ferienangebote sowie Angebote an beweglichen Ferientagen oder unterrichtsfreien Tagen sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel grundsätzlich möglich. Die Förderung richtet sich an Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger öffentlicher gebundener Ganztagsförderschulen sowie an Ersatzschulträger genehmigter gebundener Ganztagsförderschulen. Für das Schuljahr 2026/2027 endet die Frist zur Antragstellung am 15. Juni 2026.

Weitere Informationen und eine FAQ-Liste finden Sie hier: 

Weitere Informationen & FAQ

Den neuen Erlass "Ganztag Plus" finden Sie hier: 

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