Begleitseite zum Leitfaden zur Erstellung von Kooperationsvereinbarungen für ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote
1) Die hier zusammengestellten Hinweise beziehen sich auf Kooperationsvereinbarungen gemäß „Gemeinsamer Erlass Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“, Punkt 6.5. Sie leisten einen Beitrag zur Aktualisierung und Weiterentwicklung bereits bestehender Kooperationsvereinbarungen, die seit vielen Jahren Grundlage der Zusammenarbeit in Ganztagsschulen sind.
2) Die Inhalte des Leitfadens können auch für die Sekundarstufe I, insbesondere im Rahmen von Kooperationen mit außerschulischen Partnern als Träger der außerunterrichtlichen Angebote, als Orientierung und Anregung herangezogen werden.
Hinweis: Alle Angaben und Hinweise in diesem Leitfaden stellen lediglich Anregungen dar.
Der Leitfaden hat keinen rechtsverbindlichen Charakter, sondern möchte interessierte Akteure aus Schule, Jugendhilfe und Verwaltung mit konkreten Umsetzungsimpulsen unterstützen.
1. Einleitung
Der ab dem 01. August 2026 bundesweit mit dem Ganztagsförderungesgesetz (GaFöG) stufenweise eingeführte Individualrechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder sowie die Formulierung eines gemeinsamen Erlasses „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“1 durch die zuständigen Ministerien in Nordrhein-Westfalen markieren einen bedeutenden Entwicklungsschritt in der Bildungslandschaft.
Im Erlass heißt es: „Nach § 24 Absatz 4 SGB VIII in der Fassung des Ganztagsförderungsgesetztes hat ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.“2 Dabei richtet sich die Gewährleistungsverantwortung für den Rechtsanspruch an den örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Der Anspruch kann auch an Schulen erfüllt werden. Dafür besteht in NRW mit der Offenen Ganztagsschule eine langjährig etablierte Struktur.
Weiterhin geht der Erlass bei der Einrichtung und Ausgestaltung von Offenen Ganztagsschulen davon aus, dass die Schulträger sich möglichst eng mit dem zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe abstimmen. Die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten sollte auf der Basis eines gemeinsamen Bildungsverständnisses erfolgen, das schul- und sozialpädagogische Perspektiven miteinander verbindet und sich an den Bildungsgrundsätzen für Kinder von 0-10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in NRW orientieren kann.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Erlasses ab 01. August 2026 werden weiterhin klare Anforderungen an die Gestaltung der Kooperation im Ganztag formuliert: Kooperationsvereinbarungen bleiben wie bisher auch die verbindliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Schule, Schulträger und außerschulischem Träger. Neu ist jedoch, dass künftig auch der Träger der öffentlichen Jugendhilfe als Partner in diese Vereinbarungen eingebunden wird. Grundlage hierfür ist zum einen die Gewährleistungsverpflichtung, die das Jugendamt zur Erfüllung des Rechtsanspruchs inne hat (§ 24 Absatz 4 SGB VIII) – zum anderen dessen Gesamtverantwortung (§ 79 SGB VIII) für die qualitative Ausgestaltung der Angebote.
Ziel dieser Neuregelungen ist es, die Kooperationsstrukturen zwischen Schulträger und Schule, freien Trägern der Jugendhilfe und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu stärken. Gleichzeitig wird damit eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um den ab dem 01. August 2026 geltenden Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschulkinder qualitativ hochwertig, umfänglich und verlässlich umzusetzen. Denn: Kooperationsvereinbarungen sichern nicht nur den organisatorischen Rahmen für die Gestaltung ganztägiger Bildungsangebote, sondern schaffen auch die Voraussetzung für eine koordinierte Verantwortungswahrnehmung für die Umsetzung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags in offenen Ganztagsschulen sowie außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten.
Die Rahmenbedingungen für Kooperationsvereinbarungen sind in den Kommunen unterschiedlich ausgestaltet und abhängig von der kommunalen Verwaltungsstruktur. Hinsichtlich der gemeinsamen Ausgestaltung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote bestehen in der Regel Absprachen/ Vereinbarungen und Verträge auf verschiedenen Ebenen, beispielsweise auf:
Steuerungsebene: Zwischen dem öffentlichen Jugendhilfeträger und dem Schulträger im Sinne einer abgestimmten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung, auch im Rahmen von regionalen Bildungsnetzwerken.
→ Diese Ebene befasst sich mit strategischen und planerischen Inhalten.Operative Ebene: Zwischen der Schulleitung einer Einzelschule, dem außerschulischen Träger, dem Schulträger und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
→ Diese Ebene befasst sich mit Rechten und Pflichten der Beteiligten, regelt gegenseitige Leistungen sowie u.a. die konkrete Umsetzung des pädagogischen Konzepts einer offenen Ganztagsschule sowie Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren.Praxisebene: Die konkreten außerunterrichtlichen Angebote werden anhand von Kooperationsverträgen zwischen dem außerschulischen Träger und dem Anbieter außerschulischer Angebote, bspw. freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Kirchen, Musikschulen, (Sport-)vereinen und weiterer Träger, verantwortet.
→ Diese Ebene befasst sich mit konkreten Absprachen bzgl. der Ausgestaltung einzelner Angebote.
Dieser Leitfaden fokussiert die im o.g. Erlass in Punkt 6.5 beschriebeneoperative Ebeneund unterstützt alle beteiligten Akteure dabei, bestehende Vereinbarungen weiterzuentwickeln und an aktuelle Anforderungen anzupassen. Kooperationsvereinbarungen bilden seit vielen Jahren die Grundlage der Zusammenarbeit im Rahmen des Ganztags. In vielen Kommunen liegen bereits entsprechende Vereinbarungen vor. Der Leitfaden bietet Anregungen, diese – nun gemeinsam mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe - im Hinblick auf den zukünftigen Rechtsanspruch zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Ein Einstieg in den Prozess ist daher auch in bereits fortgeschrittenen Phasen möglich.
Ebenso ist eine systematische, gemeinsame Erarbeitung einer neuen Kooperationsvereinbarung mit Hilfe des Leitfadens möglich. Er benennt hierfür klar strukturierte Planungsschritte, notwendige Abstimmungsprozesse und stellt eine Checkliste bereit, die in der Praxis bewährte Inhalte der Vereinbarung übersichtlich zusammenfasst.
1 MSB des Landes NRW/MKJFGFI des Landes NRW (2024): Gemeinsamer Erlass “Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich"
2MSB des Landes NRW/MKJFGFI des Landes NRW (2024): Gemeinsamer Erlass “Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich"
2. Entwicklungsschritte von Kooperationsvereinbarungen
- Gründung und Organisation einer Koordinierungsgruppe
→ Initiierung bspw. auch durch Bildungsbüros möglich
- Einbindung aller relevanten Akteure:
→ Hinweis: Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Die Einbeziehung weiterer Akteure ist möglich.
→ Schulträger
→ Träger der öffentlichen Jugendhilfe
→ Schule (Schulleitung)
→ Außerschulischer Träger
- Klärung von Rollen und Zuständigkeiten bei der Erstellung der Vereinbarung:
→ Hinweis: Sämtliche Zuständigkeiten sind im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen auszuüben.
→ Schulträger
→ Träger der öffentlichen Jugendhilfe
→ Schule (Schulleitung)
→ Außerschulischer Träger
- Abstimmung von Kommunikations- und Entscheidungswegen
→ Wer koordiniert notwendige Treffen?
→ Wie verläuft die Kommunikation?
→ Wer übernimmt die Koordination der Gruppe?
→ Wie werden Entscheidungen getroffen?
- Einordnung aktueller gesetzlicher Rahmenbedingungen:
→ Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG)
→ Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
→ § 9 Absatz 3 SchulG NRW
→ Gemeinsamer Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“
- Sichtung fachlicher Handlungsempfehlungen:
→ Fachliche Grundlagen zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 der zuständigen Ministerien (MSB, MKJFGFI) sowie
→ Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter – Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.10.2023
→ Referenzrahmen Schulqualität NRW
→ Empfehlungen des Expertinnen- und Expertenbeirats zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter
- Bestandsanalyse bestehender (kommunaler) (Rahmen-) Konzepte und Vereinbarungen:
→ ggf. Orientierung an bisherigen Kooperationsvereinbarungen und ausformulierten Leistungsverträgen im Kontext von Ausschreibungen der OGS-Träger
- Formulierungvon Eckpfeilerneines gemeinsamen Bildungsverständnisses
→ Orientierung an den „Bildungsgrundsätzen für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in NRW“
→ Selbstverständnis der OGS:Ganztag als Lern- und Lebensort und inklusive ganztägige Bildungseinrichtung
Eine Checkliste mit beispielhaften Inhalten der Kooperationsvereinbarung finden Sie hier und unter Downloads (s. Seitenleiste).
- Einbindung von Beteiligungsformaten für Kinder, Erziehungsberechtigte sowie Fachkräfte der beteiligten Institutionen
- Abschluss der Kooperationsvereinbarung durch die vertretungsberechtigten Personen
- Prozessbegleitung / Moderation der Prozesse
- Integration der Inhalte in bestehende Strukturen (z. B. Qualitätszirkel)
- Festlegung eines turnusmäßigen Überprüfungs- und Anpassungszyklus
- Dokumentation von Entwicklungsprozessen und Ergebnissen zur Qualitätssicherung
3. Weiterführende Materialien
a. Ergebnisse aus den Regionalkonferenzen zum Thema Kooperationsvereinbarungen
- Arbeitshilfe „Kooperationsvereinbarungen als verbindliches Instrument kommunaler Planung und Steuerung“ aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf
b. Power-Point-Präsentationen aus den Kommunen & Kreisen
- Vortrag von Rosi Schröder im Rahmen des digitalen RQZ am 03.12.25
- Vortrag von Leif Erik Neugebauer im Rahmen der RK Detmold am 02.12.24
- Präsentation von REAB (ggf. REAB Homepage verlinken)
- Präsentation von der Stadt Kamen (RK Arnsberg)
c. Videomitschnitte aus Veranstaltungen
- Vortrag von Karaca im Rahmen des digitalen RQZ am 03.12.25
- Vortrag von Rosi Schröder im Rahmen des digitalen RQZ am 03.12.25
- Kooperationsvereinbarung Borken
- Anne Weddeling Wolf
- Melanie Graf
- Rosi Schröder
- Kreis Warendorf (Emmanuel Rapp)
- Kind- und Jugendorientierung in der Ganztagsbildung – Impulse für die pädagogische Praxis und Wissenschaft
- Kooperationen vereinbaren. Eine Arbeitshilfe zur Entwicklung von Kooperationsvereinbarungen im Ganztag der Sekundarstufe I (SAG Broschüre)
- SGB VIII §§ 24, 79, 80
- Landeskinderschutzgesetz
- BTHG (§ 112)
- SchulG §§ 9, 80
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Karaca Kaplan
wiss. Mitarbeiterin