Fortbildung und Qualifizierung im Bereich der Offenen Ganztagsschule (OGS) – Förderung von Maßnahmen bei freien Trägern und öffentlichen Trägern in NRW


Seit 2019 fördert das Land NRW die Durchführung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen der Weiterentwicklung der Qualität im außerunterrichtlichen Bereich der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS).
Antragsberechtigt sind grundsätzlich freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die auch Träger von außerunterrichtlichen Angeboten in der OGS sind. Diese sollen nach § 75 SGB VIII anerkannt sein und ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Daneben können - für bestimmte Qualifizierungsmaßnahmen - auch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe in NRW Anträge stellen.
Was auf welcher Grundlage gefördert werden kann, entnehmen Sie bitte diesen Fördergrundsätzen Qualifizierung OGS_Fördergrundsätze.  


Die letzte Antragsfrist war der 15.01.2023. Die eingegangen Anträge befinden sich derzeit in Bearbeitung.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Stichtag (15.01.2023) zunächst um eine Ausschlussfrist handelt. Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr wird ggf. ein weiterer Aufruf zur Antragstellung erfolgen; dies würde dann auf dieser Internetseite sowie über die Informationsangebote der örtlichen öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe bekannt gegeben werden.

 

Zum Verfahren

Fördermittel zur Durchführung der Maßnahmen müssen schriftlich beantragt werden. Hier finden Sie die aktuellen Unterlagen zur Beantragung, für den Mittelabruf und den Verwendungsnachweis:
Formulare und Informationen für Anträge ab dem 29.07.2020
Im Sommer 2020 wurden die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung vom Land NRW überarbeitet. Wenn Sie den Bewilligungsbescheid für ein Projekt vor dem 29.07.2020 erhalten haben, zählt für Sie die alte Rechtslage und die ursprünglichen Formulare müssen genutzt werden. Diese finden Sie hier:
Formulare und Informationen für Zuwendungsempfänger*innen, die ihren Bewilligungsbescheid VOR dem 29.07.2020 erhalten haben


Häufig gestellte Fragen zu den Fördergrundsätzen „Qualifizierungsmaßnahmen für den Bereich der außerschulischen Betreuung in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS)“

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für die Zuwendungsverfahren die Fördergrundsätze und die Verwaltungsvorschriften nach §44 LHO Anwendung finden.

I. INHALTE

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

Fortbildungen/Qualifizierungen

Gefördert werden (Inhouse) Fortbildungen und Qualifizierungen zu fachlichen Themen der Qualitätsentwicklung in der Ganztagsschule.

Anmerkung: Anregungen zu diesen Themen bieten z.B. die QUIGS-Materialien der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ NRW (www.ganztag-nrw.de) , die Inhalte der Berufskolleg-Aufbaubildungsgänge OGS, die „SchulTag-Module“ (www.erzbistum-koeln.de/kultur_und_bildung/erwachsenen_und_familienbildung/kurskonzepte/schultag/konzept/) oder die „Bildungsgrundsätze für Kinder von 0-10 Jahren“ (www.kita.nrw.de/jugendaemter-traeger/fruehkindliche-bildung#Bildungsgrundsaetze)

Die Teilnahme an Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen bei anerkannten Trägern der Weiterbildung und den Landschaftsverbänden sind förderfähig.

Weiterbildungen und Ausbildungen können nicht gefördert werden.

 

Entwicklungskonzepte

Gefördert wird die Entwicklung von Praxiskonzepten zur nachhaltigen Verbesserung der pädagogischen Arbeit der Mitarbeitenden der freien Ganztagsträger.

Als thematische Grundlage dienen die fachlichen Bedarfe vor Ort. Beispiele für Themenschwerpunkte finden sich z.B. in den QUIGS-Materialien (www.ganztag-nrw.de/begleitung/quigs/) und den weiteren genannten fachlichen Bezügen.

Fachtage

Gefördert werden Fachtage, die die Qualitätsentwicklung und gute Praxis außerun-terrichtlicher Ganztagsangebote der OGS und die Zusammenarbeit freier Ganztags-träger und Grundschulen zum Gegenstand haben.

Weitere Beteiligte vor Ort sollen dabei nach Facherfordernis einbezogen werden (z.B. weitere freie Ganztagsträger, kommunale Verwaltungseinheiten, außerschulische Kooperationspartner).

Entwicklung von Praxismaterialien

Gefördert wird die Erstellung von Praxismaterialien (z.B. Broschüren, Handbücher u.ä.) zur Unterstützung der Qualität der pädagogischen Arbeit in den außerunterrichtlichen Angeboten der OGS.

Anmerkung: Die geförderten Materialien müssen in elektronischer Form auf der Internetseite der Ser-viceagentur „Ganztägig lernen“ in NRW eingestellt werden.

 

Wer kann an den Fortbildungen / Qualifizierungen teilnehmen?

Fachkräfte und weitere pädagogische Mitarbeitende von freien Ganztagsträgern.
Zusätzlich können auch Mitarbeitende von außerschulischen, gemeinnützigen Kooperationspartnern z.B. aus dem Bereich der Kultur und des Sportes, teilnehmen.
Mitarbeitende mehrerer OGS eines Trägers in einer Kommune oder einem Kreis.
Die Gruppengröße sollte mindestens 5 Personen betragen!

II. ANRTRAGSTELLUNG

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind freie Ganztagsträger im Primarbereich
  • Es sollte grundsätzlich eine Anerkennung als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII bestehen(bitte diesen Nachweis mitschicken!).
  • Der Sitz des Trägers sollte in NRW sein.

Träger der öffentlichen Jugendhilfe können einen Antrag auf Förderung für „Entwicklungskonzepte“ und Fachtage (2.2. und 2.3.) stellen. Für sie gelten z.T. andere Regelungen (z.B. bzgl. Höhe der Bagatellgrenze und Höhe des Eigenanteils).

Können auch mehrere Träger gemeinsam einen Antrag stellen?

Grundsätzlich können Projekte auch im Rahmen einer Kooperation mehrerer freier Träger der Jugendhilfe erfolgen, wenn es Gründe für die Kooperation gibt (z.B. zu kleine Fortbildungsgruppe, besondere konzeptionelle Begründung). Ein Zuwendungsempfänger muss dann als Verantwortlicher tätig werden und den Antrag stellen, die anderen Träger sollten im Antrag benannt werden.

Was ist allgemein bei der Planung und Beantragung der Maßnahmen zu beachten?

Die Maßnahme darf nicht vor der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides beginnen (Verbot des vorzeiteigen Maßnahmenbeginns). Es dürfen daher auch keine Verträge VOR der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides abgeschlossen werden.

Projekte und Maßnahmen, die voraussichtlich / augenscheinlich auch ohne Fördermittel realisiert würden, können nicht gefördert werden.

Es darf keine Finanzierung durch weitere Landesmittel vorliegen (Doppelfinanzierung).

Wie müssen Ziele im Antrag formuliert werden?

Im Antrag müssen von den Trägern eindeutige, detaillierte und nachvollziehbare Ziele für die beantragten Maßnahmen formuliert werden.
Im vorgeschriebenen Sachbericht (als Teil des späteren Verwendungsnachweises) sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen und den vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen.

Welche Unterlagen müssen bei der Beantragung ausgefüllt und eingereicht werden?

Hier finden Sie die Antragsunterlagen.

Das „Antragsformular – Qualifizierung OGS“ – bitte vollständig ausfüllen – zur Begründung können Anlagen mitgesendet werden.

Die „ANLAGE zum Antragsformular Qualifizierung OGS“ dient zur Darstellung der kalkulierten Kosten – sie muss ebenfalls vollständig ausgefüllt werden.

Es wird zwingend ein detaillierter Kostenplan benötigt, aus dem hervorgeht, wofür die beantragten Gelder eingesetzt werden. Eine pauschale Angabe zu Personalausgaben und Sachausgaben genügt nicht! Bitte ziehen Sie Ihren Eigenanteil ab.

Zur Begründung müssen aussagekräftige Anlagen beigefügt sein.

Der Nachweis der Anerkennung des Trägers nach § 75 SGB VIII muss beigefügt werden.

Anmerkung: Bei überjährigen Anträgen müssen die Kosten für jedes Jahr einzeln ausgewiesen werden.

Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen mit rechtsverbindlicher Unterschrift bearbeiten können.  

III. KOSTEN

Welche Ausgaben können grundsätzlich gefördert werden?

Es können „notwendige und angemessene Personal- und Sachkosten gefördert werden, die mit den Maßnahmen in Zusammenhang stehen.

Personalausgaben:

  • Als Personalausgaben dürfen nur Ausgaben für befristete Beschäftigungsverhältnisse oder befristet aufgestockte bestehende Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden.
    Anmerkung: Es gibt ein „Besserstellungsverbot“ gegenüber TV-L (Tarifsystem des Landes. Es gilt zu beachten, dass die Berechnungsgrundlage für die Personalkosten der TV-L sein sollte. Eine bessere Vergütung kann nicht gefördert werden.
  • Förderfähig sind bei den freien Ganztagsträgern darüber hinaus bis zu 50 v.H. der nachgewiesenen Personalausgaben für Ersatzkräfte (Hilfskräfte), die zum Zeitpunkt von Inhouse-Veranstaltungen eine verlässliche Betreuung der Grundschülerinnen und -schüler in den außerunterrichtlichen Angeboten sicherstellen, soweit eine anderweitige interne Vertretung durch andere Kräfte des Trägers nicht möglich ist.“ Für die Bewilligung der Kosten muss dem Antrag eine tragfähige Begründung beigefügt werden, warum die Vertretung nicht anders zu organisieren ist. Personalausgaben für tatsächlich eingesetzte Ersatzkräfte, die zum Zeitpunkt von Inhouse-Veranstaltungen die verlässliche Betreuung der Grundschüler/innen in den außerunterrichtlichen Angeboten sicherstellen, sind nachzuweisen. Eine pauschalisierte Abgeltung ist ausgeschlossen.
  • Ausgaben für Fortbildende, Fachberater/innen und notwendige Sachausgaben, die mit der Durchführung der Fortbildungsmaßnahme in Zusammenhang stehen.
  • Teilnehmerbeiträge für Fortbildungen von anerkannten Trägern der Weiterbildung, dem LVR oder dem LWL können für die Mitarbeitenden der freien Ganztagsträger gefördert werden.
  • Ausgaben für Prozessmoderator/innen, Expert/innen und Fachberater/innen, die die Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen unterstützen – Umfang: bis zu fünf Beratertage pro Praxiskonzept.
  • Die Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, müssen inhaltlich einen konkreten Bezug zu den Praxiskonzepten haben.

Sachausgaben:

  • Sachausgaben die mit der Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen in Zusammenhang stehen, sind förderfähig.
  • Gefördert werden können Sachausgaben, die mit der Entwicklung und Fertigung der Praxismaterialien in Zusammenhang stehen.
  • •    Evtl. förderfähige Fahrtkosten für Referent*innen sind nach den Vorschriften des Landesreisekostengesetz (§ 5 und § 6 LRKG) zu berechnen. Es gelten die dort festgelegten Beschränkungen und Höchstbeträge.

Nicht förderfähig sind: Overheadkosten, Verwaltungspauschalen, Miete/Nebenkosten für eigene Räume, Investitionen; Personalkosten und Teilnehmerbeiträge von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, Reisekosten der Teilnehmenden, Übernachtungskosten der Teilnehmenden.

Was bedeutet der „Eigenanteil“ des Trägers?

Es kann ein Anteil von 90% der „als zuwendungsfähig anerkannten“ Gesamtausgaben des freien Trägers gefördert werden. Die restlichen 10% müssen vom Träger selbst übernommen werden.

Der Anteil der Ausgaben, die für öffentliche Träger gefördert werden können, liegt zwischen 40-80% der Gesamtausgaben – der Eigenanteil liegt dementsprechend bei mindestens 20%.

Was bedeutet die „Bagatellgrenze“?

Die Bagatellgrenze liegt bei einem Förderbetrag  für freie Träger bei 2000 Euro – unter dieser Grenze werden keine Zuwendungen bewilligt. Bitte beachten, dass zunächst der Eigenanteil und sonstige nicht förderfähige Posten abgezogen werden.

Zur Erreichung der Bagatellgrenze können nicht mehrere Anträge des gleichen Trägers zusammengefasst werden.

Die Bagatellgrenze für öffentliche Träger liegt bei 12.500 Euro.

Beispiel: Berechnung der Bagatellgrenzen

a)      Freie Träger Projekte:

förderfähige Gesamtkosten                                                      2.100,00€

Landesförderung 90%                                                             1.890,00€

Bagatellgrenze von 2.000 Euro ist unterschritten =          keine Förderung

 

b)      Öffentliche Träger Projekte

förderfähige Gesamtkosten                                                  15.000,00€

Landesförderung 80%                                                         12.000,00€

Bagatellgrenze von 12.500 Euro ist unterschritten =       keine Förderung

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