Fortbildung und Qualifizierung im Bereich der Offenen Ganztagsschule (OGS) – Förderung von Maßnahmen bei freien Trägern und öffentlichen Trägern in NRW


Das Institut für soziale Arbeit e. V. Münster ist mit dem 30.06.2023 als Ansprechpartner für das Projekt „Qualifizierungsmaßnahmen für den Bereich der außerschulischen Betreuung in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ (Qualifizierung OGS) ausgeschieden. 

Bis auf Weiteres liegt dieses Projekt nun im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI). 

Für alle Fragen, die Sie als Zuwendungsempfänger:innen betreffen (Anforderungen von Mitteln, Änderungsanträge, etc.), wenden Sie sich bitte per E-Mail an: FP-215(at)mkjfgfi.nrw.de

Bitte beachten Sie, dass Sie zukünftige Mittelabrufe und Anliegen an das MKJFGFI mit folgender Adresse richten:

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat 215
Völklinger Straße 4

40219 Düsseldorf

Ich möchte darauf hinweisen, dass Fördermittel für das laufende Jahr nur noch bis zum 10.12.2023, aufgrund des Kassenabschlusses für 2023, abgerufen werden können. Nach diesem Datum eingehende Mittelabrufe können nicht mehr berücksichtigt werden. 

Daher wird Zuwemdungsempfänger:innen, die bisher noch keinen Mittelabruf für das laufende Jahr durchgeführt haben, dringend empfohlen, dies unmittelbar durchzuführen. 

Bitte verwenden Sie für den Mittelabruf anliegendes Formular und senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben digital (per Mail) an die Adresse FP-215(at)mkjfgfi.nrw.de

Bitte verwahren Sie das Original bis auf weiteres auf und senden Sie es nicht auf dem Postweg an das Ministerium. Zu gegebener Zeit werden wir es anfordern. Als Eingangsdatum gilt somit der Eingang Ihrer E-Mail mit dem unterschriebenen Dokument für die Mittelanforderung. 

Änderungsanträge sind nur noch bis zum 01.11.2023 mit den erforderlichen Unterlagen, wie dem neuen Finanzierungsplan, schriftlich per Post einzureichen. Nach diesem Datum eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.

Neue Anträge für das Jahr 2024 können erst mit der neuen Förderphase beantragt werden. Sie erhalten dazu zu gegebener Zeit weitere Informationen.