Seit 2019 fördert das Land NRW die Durchführung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen der Weiterentwicklung der Qualität im außerunterrichtlichen Bereich der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS).
Antragsberechtigt sind grundsätzlich freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die auch Träger von außerunterrichtlichen Angeboten in der OGS sind. Diese sollen nach § 75 SGB VIII anerkannt sein und ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Daneben können - für bestimmte Qualifizierungsmaßnahmen - auch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe in NRW Anträge stellen.
Was auf welcher Grundlage gefördert werden kann, entnehmen Sie bitte diesen Fördergrundsätzen Qualifizierung OGS_Fördergrundsätze.
Die letzte Antragsfrist war der 15.01.2023. Die eingegangen Anträge befinden sich derzeit in Bearbeitung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Stichtag (15.01.2023) zunächst um eine Ausschlussfrist handelt. Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr wird ggf. ein weiterer Aufruf zur Antragstellung erfolgen; dies würde dann auf dieser Internetseite sowie über die Informationsangebote der örtlichen öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe bekannt gegeben werden.
Zum Verfahren
Fördermittel zur Durchführung der Maßnahmen müssen schriftlich beantragt werden. Hier finden Sie die aktuellen Unterlagen zur Beantragung, für den Mittelabruf und den Verwendungsnachweis:
Formulare und Informationen für Anträge ab dem 29.07.2020
Im Sommer 2020 wurden die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung vom Land NRW überarbeitet. Wenn Sie den Bewilligungsbescheid für ein Projekt vor dem 29.07.2020 erhalten haben, zählt für Sie die alte Rechtslage und die ursprünglichen Formulare müssen genutzt werden. Diese finden Sie hier:
Formulare und Informationen für Zuwendungsempfänger*innen, die ihren Bewilligungsbescheid VOR dem 29.07.2020 erhalten haben